Gaststättenauflösung – Gastronomieauflösung
Gaststättenauflösung fachkundig geplant und ausgeführt
Wird eine Gaststätte für immer geschlossen, bleiben für gewöhnlich jede Menge Stühle, Tische und Bänke zurück. Auch Geschirr, Bestecke und Gläser müssen zunächst keine Gäste mehr versorgen. Dazu kommt noch die gesamte Einrichtung der Küche, die bei einer Gaststättenauflösung einen zahlungswilligen Abnehmer finden soll. Ein Fachmann, der sich auskennt und potenzielle Käufer an der Hand hat, sorgt für einen schnellen und reibungslosen Ablauf. Wir zählen zu den Spezialisten auf dem Gebiet Gaststättenauflösung und bieten Ihnen unsere fachmännische Unterstützung an.
Fest vereinbarte Kosten
Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte telefonisch, per Fax oder per Email mit uns in Verbindung, damit wir einen zeitnahen Besichtigungstermin vereinbaren können. In den darauf folgenden 24 Stunden erhalten Sie unser Angebot als Festpreis, der bereits alle gewünschten Ausführungen beinhaltet und keine weiteren Zahlungen nach sich zieht.
Anrechnung von Inventar und Gaststättenbedarf
Ihre Zustimmung vorausgesetzt, übernehmen wir den Inventarankauf und berücksichtigen den Betrag in der Angebotssumme. Die gleiche Vorgehensweise kann auf den gesamten Gaststättenbedarf ausgeweitet werden. Natürlich lassen wir Ihnen einen schriftlichen Vertrag darüber zukommen. Alternativ suchen wir für Sie Käufer, die Einrichtungsteile und Zubehör erstehen.
Entsorgung des Abfalls
Was sich nicht mehr verkaufen lässt, räumen wir komplett aus. Mit unseren Transportfahrzeugen, für die wir die Lizenz für Problemabfälle besitzen, bringen wir alles gemeinsam mit vorhandenem Müll zur Abfallbeseitigung, auch die überwachungsbedürftigen Materialien wie Neonröhren, Altöle, Farben oder Lacke. Die vorherige Trennung der Wertstoffe berücksichtigt umweltschützende Aspekte.
Renovierung als Zusatzleistung
Im Regelfall hinterlassen wir nach einer Gaststättenauflösung besenreine Räumlichkeiten. Wird darüber hinaus noch eine Renovierung gewünscht, nehmen wir diesen Auftrag gerne an. Bei der Übergabe der Räume fertigen wir ein Abnahmeprotokoll mit allen Einzelheiten an. Wir versprechen die korrekte Einhaltung der vorgegebenen Termine sowie eine sorgfältige Ausführung aller Arbeiten.
Fachgerechte Aktenvernichtung
Bei jeder Art von Geschäftsauflösung berücksichtigen wir die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Richtlinien zur Aktenvernichtung. Wir führen deshalb alle noch vorhandenen Unterlagen mit sensiblen Daten der datenschutzrechtlichen Aktenvernichtung zu. Wird ein Dienstleistungsunternehmen für die Aktenvernichtung beauftragt, bleibt nach § 11 BDSG trotzdem der Auftraggeber in der Verantwortung. Zu Ihrer Sicherheit überreichen wir Ihnen nach erfolgter Aktenvernichtung ein Vernichtungszertifikat nach BDSG.